Ranzig, krümelig oder verfärbt? Dann weg damit!

Haltbarkeit von Kosmetikprodukten

„Mindestens haltbar bis ...“ – die meisten Verbraucher nehmen diesen Hinweis bei Lebensmitteln sehr ernst. Doch wie sieht es bei Kosmetikartikeln aus, die ja durchaus auch empfindliche und verderbliche Inhaltsstoffe enthalten können? Auch bei ihnen sind auf den Verpackungen Angaben zur Haltbarkeit zu finden.

Die tägliche Gesichtscreme, Körperlotion und Handcreme sind meistens schnell verbraucht. Es besteht kaum Gefahr, dass sie verderben, zumindest, wenn man die regelmäßige Hautpflege ernst nimmt. Doch wie sieht es aus mit Shampoo und Duschgel, die man im Angebot auf Vorrat gekauft hat, oder mit Lippenstift und Lidschatten, die nur zu besonderen Anlässen zum Einsatz kommen? Wie lange können Kosmetika gelagert und bedenkenlos verwendet werden?

Kosmetische Mittel sind in den allermeisten Fällen mit einer Angabe zu ihrer Haltbarkeit versehen – entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie man es von Lebensmitteln kennt, oder mit einer Angabe zur Haltbarkeit nach dem Öffnen in Monaten. Manchmal tragen Kosmetikprodukte auch keine Angaben zu ihrer Haltbarkeit – und auch das hat einen Grund. Nachfolgend finden Sie nähere Erläuterungen zu diesen drei Möglichkeiten.

1. Mindesthaltbarkeitsdatum

Mindesthaltbarkeitsdatum© lenka - Fotolia.comDas Mindesthaltbarkeitsdatum wird entweder mit den Worten „Mindestens haltbar bis“ oder mit dem Symbol einer Sanduhr (wie abgebildet) angegeben. Mindestens bis zum angegebenen Datum können Sie das kosmetische Produkt ohne Bedenken verwenden – in aller Regel auch deutlich länger. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt des Öffnens, doch sollten Sie prüfen, ob eventuell auf der Verpackung Lagerhinweise angegeben sind, die zu berücksichtigen sind.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie vornehmlich bei Produkten, die empfindlich gegenüber Verderb sind und daher nicht lange gelagert werden können, z. B. Kosmetika, die keine Konservierungsstoffe enthalten.

2. Haltbarkeitszeitraum nach dem Öffnen

Haltbarkeitszeitraum© lenka - Fotolia.comProdukte, die – insbesondere, solange sie noch nicht geöffnet wurden – vergleichsweise unempfindlich gegenüber Verderb sind, werden meist mit der Angabe eines Haltbarkeitszeitraums nach dem Öffnen versehen. Die neben dem Symbol eines geöffneten Tiegels (wie abgebildet) angegebene Haltbarkeitsfrist in Monaten (z. B. „6 M“) gibt an, wie lange das Produkt nach dem erstmaligen Öffnen unbesorgt verwendet werden kann – auch hier in aller Regel deutlich länger.

Die meisten Produkte, die wir tagtäglich zur Reinigung und Pflege von Haut, Haaren und Zähnen verwenden – Duschgels, Shampoos, Zahnpasten sowie Cremes und Lotionen aller Art –, tragen eine solche Haltbarkeitsangabe.

TIPP:

Notieren Sie auf Tiegel, Tube oder Fläschchen das Datum, an dem Sie das Produkt geöffnet haben.

3. Keine Angabe zur Haltbarkeit

Finden Sie keine Angabe zur Haltbarkeit, dann ist dies kein Versehen des Herstellers. Vielmehr ist es bei diesen Produkten nicht notwendig. Das gilt beispielsweise bei Einmalanwendungen („Pröbchen“), die nach dem Öffnen sofort verbraucht werden (sollten), oder bei vielen Druckgaspackungen (z. B. Haarsprays) und trockenen Pudern, die praktisch unbegrenzt haltbar sind.

TIPP: Auf Veränderungen des Produkts achten

Meistens sind Kosmetika länger haltbar als angegeben. Es kann aber auch vorkommen, dass sie bereits vor ihrer Zeit unbrauchbar geworden sind. Gründe dafür können falsche Lagerung oder Verunreinigungen sein. Achten Sie deshalb auf erkennbare negative Veränderungen.

Sie sollten das Produkt nicht mehr verwenden, wenn

  • sich die Bestandteile z. B. von Creme oder Shampoo getrennt haben,
  • sich die Konsistenz verändert hat, das Produkt z. B. verklumpt oder klebrig ist,
  • das Produkt nicht mehr gut riecht.
Das gilt es immer zu beachten

Alle Kosmetikprodukte sollten mit Bedacht gelagert werden! Eine Creme muss nicht gleich in den Kühlschrank, sollte aber auch nicht längere Zeit in Heizungsnähe oder in der prallen Sonne liegen. Um zu verhindern, dass die Produkte durch Keime verunreinigt werden, sollten Sie Tiegel, Tuben und Flaschen gleich nach Gebrauch immer wieder verschließen, Produkte nicht mischen oder mit Wasser verdünnen und vor allem den Inhalt nur mit sauberen Fingern entnehmen. Bei trockenen Kosmetikprodukten, z. B. Puder, sollten Sie darauf achten, dass diese nicht feucht werden. Denn dann können sich Schimmelpilze leichter ausbreiten.

Was in allen Fällen gilt

Die angegebenen Haltbarkeitsdaten sind Mindestangaben und Richtwerte. In aller Regel sehen Sie es einem Kosmetikprodukt an oder Sie riechen es, wenn es verdorben ist. Das können z. B. Verfärbungen sein, eine ölige Schicht auf der Creme oder kleine Klümpchen sowie ein ranziger oder muffiger Geruch. In diesen Fällen sollten Sie das Produkt entsorgen. Verdorbene Kosmetik kann zu Hautirritationen führen. Ist die Kosmetik durch Keime, z. B. Schimmelpilze oder Bakterien, verunreinigt, besteht die Gefahr, dass sich die Haut entzündet und Pickel sprießen.

TIPP: Die richtige Lagerung verlängert die Haltbarkeit
  • Lagern Sie die Produkte trocken und lichtgeschützt am besten im Schrank.
  • Vermeiden Sie starke Temperaturschwankungen. Ideal ist die Lagerung bei konstanter Zimmertemperatur.
  • Achten Sie auf Hygiene. Waschen Sie sich die Hände, bevor Sie zur Kosmetik greifen. Entnehmen Sie die Cremes aus dem Tiegel am besten mit einem kleinen Spatel.
  • Verschließen Sie Tuben und Tiegel sorgfältig nach jedem Gebrauch.

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