Hautschutz und frühe Behandlung

Berufsbedingte Handekzeme

Berufsdermatosen wie das berufsbedingte Handekzem machen europaweit rund die Hälfte, bei jungen Menschen bis zu 90 Prozent der Berufskrankheiten aus. Um Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden, ist der betriebliche Hautschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zu welchen Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet? Wer übernimmt die Kosten für Hautschutz, Hautpflege und Behandlung?

Hauterkrankungen führen seit Jahren die Statistik der Berufserkrankungen an. In der Berufskrankheitenverordnung tragen sie die Kennzeichnung BK 5101. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es jährlich mehr als 18 000 Verdachtsmeldungen auf eine BK 5101. Das berufsbedingte Handekzem macht dabei rund 90 Prozent aller BK-5101-Erkrankungen in Deutschland aus. Es wird hauptsächlich durch hautreizende und giftige Stoffe (toxische Kontaktdermatitis) oder Allergene (allergische Kontaktdermatitis) ausgelöst. In manchen Berufen ist die Haut an den Händen z. B. durch häufigen Kontakt mit Wasser, Seifen, Reinigungs- und Lösemitteln, Säuren und Laugen besonders stark belastet. Auch das Tragen von Schutzhandschuhen kann auf Dauer zu einer Schädigung der Haut führen. Dadurch steigt das Risiko für eine toxische oder allergische Kontaktdermatitis. Um dem vorzubeugen, gibt es für bestimmte Berufszweige festgeschriebene Hautschutzmaßnahmen.

Entwicklung des Handekzems

Bis zu einem gewissen Grad kann sich die Haut nach Belastungen, z. B. nach dem Kontakt mit hautschädigenden Substanzen, wieder regenerieren. Wird sie jedoch über einen längeren Zeitraum täglich schädlichen Einflüssen ausgesetzt, so gelingt die Regeneration immer schlechter. Der Verbund aus Hautzellen und Hautfetten (Hautbarriere) wird durchlässiger. Irgendwann ist die sogenannte Ekzemschwelle erreicht und es kommt zu sichtbaren Hautsymptomen.

Hautschutzregeln im Betrieb

Kernstück des betrieblichen Hautschutzes sind Hautschutzpläne, die an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden müssen. Dazu gehört auch, dass hautschonende Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Hautschutzcremes und Hautpflegemittel als Teil der persönlichen Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Angestellten ermöglichen, Tätigkeiten mit hoher und geringer Hautbelastung abwechselnd auszuüben.

Achten Sie auf Ihre Haut!

Wenn Sie Veränderungen an Ihrer Haut bemerken, suchen Sie den Hautarzt auf. Teilen Sie ihm unbedingt mit, wenn Sie den Verdacht auf eine berufsbedingte Ursache haben. Frühzeitiges professionelles Eingreifen kann meist verhindern, dass sich aus trockener Haut ein chronisches Handekzem entwickelt.

Mitarbeit gefordert

Beschäftigte sind verpflichtet, den betrieblichen Hautschutz ernst zu nehmen. Gleichwohl fehlt im hektischen Arbeitsalltag oftmals die Zeit, alle Maßnahmen konsequent umzusetzen, etwa Hautschutzcreme in ausreichender Menge aufzutragen und erst weiterzuarbeiten, wenn diese vollständig eingezogen ist. Kommt der Hautschutz dauerhaft zu kurz, sollten die Betroffenen gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen suchen. Darüber hinaus ist es wichtig, bei ersten Anzeichen für ein jobbedingtes Hautproblem den Haut- oder Betriebsarzt aufzusuchen.

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Leistungen der Rentenversicherungsträger

Bestätigt sich der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, leitet der Arzt im Einverständnis mit dem Betroffenen das Hautarztverfahren (s. Kasten) ein. Das hat Vorteile: Mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten für Behandlung, Medikamente sowie bestimmte Hautpflegemittel. Darunter fallen z. B. Medizinprodukte der Klasse 2a mit der Kennzeichnung CE-0459, die in Kombination mit einem wirkstoffhaltigen Medikament nachweislich die Abheilung eines akuten Handekzems unterstützen und das Risiko einer erneuten Erkrankung senken. Wichtig ist, dass für diese Produkte ein sogenanntes BG-Rezept vom Hautarzt vorliegt.

Damit ist bescheinigt, dass das Rezept zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) geht. Bei Bedarf finanziert der Rentenversicherungsträger außerdem die Teilnahme an Hautschutzseminaren und Rehamaßnahmen. Die Rentenversicherungsträger sind in der Regel die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Weiterführende Informationen zu Handekzemen, Hautschutz und Hautarztverfahren stellt die Deutsche Haut- und Allergiehilfe unter www.dha-handekzem.de zur Verfügung. Die Broschüre „Chronisches Handekzem“ ist kostenfrei als Download oder gedruckt erhältlich bei: DHA e. V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.

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