Auch Dinkel kann allergische Reaktionen auslösen

Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung

Manche Menschen vermuten, Dinkelbrot sei bekömmlicher als Weizenbrot. Für Menschen mit einer Weizenallergie oder Zöliakie lässt sich das nicht bestätigen. Denn Dinkel ist eine Weizenart und ein glutenhaltiges Getreide.

In der westlichen Welt haben etwa 0,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen und etwa 1 Prozent der Erwachsenen eine Nahrungsmittelallergie auf Weizen. Ähnlich viele Menschen leiden an Zöliakie. Bei beiden Erkrankungen müssen Betroffene Weizenprodukte meiden: Allergiker, weil ihr Immunsystem bei Kontakt mit bestimmten Weizenproteinen eine überschießende Abwehrreaktion startet, bei Personen mit Zöliakie führt das im Weizen enthaltene Klebereiweiß Gluten zu einer Autoimmunreaktion.

Für beide Gruppen ist es folglich wichtig zu wissen, welche Produkte die auslösenden Allergene bzw. Gluten enthalten. Die Lebensmittel-Informationsverordnung gibt daher die Kennzeichnungspflicht vor. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die vierzehn häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten stets im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Darunter fallen unter anderem glutenhaltige Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer.

Was aber ist mit Dinkel? Was viele nicht wissen: Dinkel ist eine Weizenart und muss laut Lebensmittel-Informationsverordnung namentlich mit „Weizen“ gekennzeichnet werden.

Dinkel ist ein glutenhaltiges Getreide, das Personen mit Zöliakie sowie Personen mit einer Weizenallergie meiden sollten.

Was das allergene Potenzial betrifft: Es gibt bislang keine aussagekräftigen klinischen Daten, die grundsätzlich ein geringeres allergenes Potenzial von Dinkel gegenüber anderen Weichweizen-Unterarten belegen würden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme, diesbezüglich für mehr Transparenz zu sorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass Dinkel eine Weizenart ist, eng verwandt mit Weichweizen, den man auch als Brot- oder Saatweizen kennt.

Eine vom BfR durchgeführte repräsentative telefonische Befragung war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass nur etwa der Hälfte der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt war, dass Dinkel zur Gattung Weizen gehört. Noch weniger (22 Prozent) nahmen an, dass handelsüblicher Dinkel und handelsüblicher Weizen eine vergleichbare Allergenität aufweisen. Das BfR hält es daher für erforderlich, bei der Lebensmittelkennzeichnung eindeutiger darauf hinzuweisen. Eine mögliche neue Kennzeichnung wäre z. B. „Dinkel (eine Weizenart)“.

Die komplette Stellungnahme finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/auch-dinkel-kann-allergien-ausloesen-wissenstand-der-bevoelkerung-zu-dinkel-als-weizenart-ist-niedrig.pdf

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