Allergie auf Zahnmaterialien

Kontaktallergie

Umfangreichere Zahnbehandlungen gleichen schon mal Arbeiten auf einer Baustelle. Da müssen Löcher gefüllt, Brücken montiert oder Kronen angepasst werden. Dabei kommen verschiedene Dentalmaterialien zum Einsatz. Diese erfüllen die hohen Sicherheitsanforderungen der Europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, kurz: MDR). Dennoch ist es möglich, dass einzelne Stoffe zu allergischen Reaktionen führen.

Die Behandlung beim Zahnarzt war erfolgreich. Die Zahnschmerzen sind weg, das Loch im Zahn ist gefüllt. Jetzt treten unerwartet andere gesundheitliche Probleme auf: Veränderungen der Mundschleimhaut sowie Ekzeme und Rötungen der Haut. Tatsächlich kann es da einen Zusammenhang mit der Zahnbehandlung geben und es handelt sich um eine allergische Reaktion: z. B. auf einen Stoff in der neuen Zahnfüllung.

Nahezu jeder Stoff aus der Umwelt kann bei empfindlichen Menschen eine Allergie auslösen. Materialien für Zahnfüllungen und Zahnersatz sind davon nicht ausgenommen. Von den allermeisten Menschen werden sie aber gut vertragen und allergische Reaktionen nach einer zahnärztlichen Behandlung sind sehr selten. Es trifft dann in der Regel Menschen, die auch auf andere Stoffe überempfindlich reagieren und z. B. bereits an einer Pollen- oder Nahrungsmittelallergie leiden. Das Risiko ist außerdem erhöht, wenn es in der engeren Familie Allergiker gibt, da die Neigung für Allergien vererbt wird.

Mögliche Symptome einer allergischen Reaktion auf Zahnmaterialien
  • Allergische Hautreaktion mit Rötungen und Ekzembildung
  • Veränderungen der Mundschleimhaut
  • Beläge auf der Zunge
  • Allgemeine unspezifische Symptome (z. B. Ermüdung, Schwäche, Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit, Depressionen)
  • Allgemeine körperliche Beschwerden (z. B. Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindel)
Mögliche Allergene in Zahnmaterialien

In der Zahnmedizin kommen viele verschiedene Materialien mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen zum Einsatz. Das sind z. B. Dentalmetalle unterschiedlicher Legierungen, die aus Edelmetallen wie Gold und Silber bestehen oder wie z. B. Amalgam eine Mischung aus Silber, Kupfer, Zinn und Quecksilber sind. Es gibt Füllstoffe und Zahnersatz aus Keramik und immer häufiger Verbundwerkstoffe, sogenannte Composites, meist aus kleinsten Keramik-, Glas- und Quarzpartikeln. Hinzu kommen Klebstoffe für Zahnersatz, Prothesen oder kunststoffhaltige Zemente. Die beruhigende Nachricht: Von den allermeisten Menschen werden Zahnmaterialien gut vertragen und allergische Reaktionen nach einer zahnärztlichen Behandlung sind sehr selten. Es trifft dann in der Regel Menschen, die auch auf andere Stoffe überempfindlich reagieren und z. B. bereits an einer Pollen- oder Nahrungsmittelallergie leiden. Das Risiko ist außerdem erhöht, wenn es in der engeren Familie Allergiker gibt, da die Neigung für Allergien vererbt wird.

Allergische Reaktion vom Spättyp

Kommt es zu einer Unverträglichkeit auf Materialien in Füllungen und Zahnersatz, handelt es sich in der Regel um eine allergische Reaktion vom Spättyp. Die Patientin oder der Patient hatten bereits früher schon einmal Kontakt mit dem Allergen, was zur Sensibilisierung des Immunsystems geführt hat. Der erneute Kontakt im Rahmen der Zahnbehandlung bzw. der Versorgung mit Zahnersatz löst dann die überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems mit allergischen Symptomen aus. Die Bandbreite an Symptomen ist dabei groß, wie Professor Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl erklärt. Er ist Leiter der Abteilung Dental-Toxikologie an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität München und Leiter des Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien. „Die Beschwerden reichen von Hautreaktionen bis hin zu psychosomatischen Symptomen“, so der Experte. „Meist beobachten wir bei Patientinnen und Patienten jedoch sichtbare Symptome einer Allergie, also äußerliche Reaktionen.“ Typische Krankheitszeichen sind z. B. allergische Hautreaktionen wie Hautekzeme, Veränderungen der Mundschleimhaut, Beläge auf der Zunge, flechtenartige Reaktionen auf der Haut oder Rötungen. Deutlich seltener sind unspezifische Symptome wie allgemeine Schwäche, Ermüdung, Schlafstörungen, Nervosität und Reizbarkeit bis hin zu Depressionen. Ebenfalls möglich, aber selten sind Kopf- und Gelenkschmerzen, Sehstörungen, Schwindel sowie Herzrhythmusstörungen oder Magen-Darm-Probleme.

Verdacht auf Allergie

Dass eine Allergie auf Zahnmaterialien hinter diesen möglichen Symptomen steckt, ist alles andere als offensichtlich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Reaktion verzögert auftritt und somit der Zusammenhang mit der Zahnbehandlung oft nicht erkannt wird. Jeglicher Verdacht sollte jedoch abgeklärt werden. Angesichts der Menge unterschiedlicher Stoffe in den Materialien, deren Inhaltsstoffe auch noch von Hersteller zu Hersteller variieren, kann dies zur Herausforderung werden. Dazu muss man wissen: Nur aus dem Material tatsächlich freigesetzte Stoffe können eine Schadwirkung bzw. eine allergische Reaktion auslösen. Mit Hilfe spezieller Allergietests lassen sich genau diese freigesetzten Allergene identifizieren. Damit kann man feststellen, ob ein bereits im Mund eingesetztes Zahnmaterial für die bestehenden Beschwerden verantwortlich ist. Und noch mehr: „Moderne Allergietests ermöglichen heutzutage, bereits vor der Zahnrestauration ein verträgliches Zahnmaterial für die Patientin oder den Patienten auszuwählen“, so Professor Reichl.

Für Patientinnen und Patienten mit hohem Allergierisiko kann es also sinnvoll sein, vor einer Zahnbehandlung prüfen zu lassen, ob bestimmte Zahnmaterialien ungeeignet sind. Wird beim Allergietest die allergische Reaktion auf eine bestimmte Substanz nachgewiesen, bekommt der oder die Betroffene einen Allergiepass ausgestellt – und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Symptome auftreten. Denn auch wenn eine Allergie zunächst unauffällig verläuft, kann jeder erneute Kontakt mit dem Allergen Symptome auslösen. Der Allergiepass sollte daher künftig immer dem Zahnarzt oder der Zahnärztin vorgelegt werden, damit diese ggf. auf verträgliche Materialien ausweichen können.

Gut zu wissen: Bei einer nachgewiesenen Allergie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im individuellen Fall auch die Mehrkosten für die Versorgung mit einem allergiefreien Material. So bezahlt sie z. B. bei einer Allergie gegen Amalgam eine Füllung aus Kunststoff.

Informationen zu Allergietests auf Zahnmaterialien finden Sie z. B. beim Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien (BZVZ) an der Ludwig-Maximilians-Universität München: www.dentaltox.com/informationen-fuer-patienten

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